Aktuelles

03.11.2003

Befristete Beschäftigung während eines Kündigungsschutzprozesses

Auch die befristete Weiterbeschäftigung eines gekündigten Arbeitnehmers während des laufenden Kündigungsschutzprozesses bedarf nach § 14 Abs. 4 TzBfG zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Ist eine Befristung - aufgrund des Fehlens der Schriftform - unwirksam, gilt der befristete Arbeitsvertrag nach § 16 Satz 1 TzBfG als auf unbestimmte Zeit geschlossen (... weiter).
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