Die Satzung des KAV Bremen

 

Auszug

aus der Satzung
 des „Kommunalen Arbeitgeberverbandes Bremen“

vom 19.12.1991

in der geänderten Fassung vom 19. November 2021


§ 2
Rechtsform

Der Verband ist ein in das Vereinsregister des Amtsgerichts Bremen eingetragener rechtsfähiger Verein des privaten Rechts. Er ist eine Vereinigung von Arbeitgeber*innen im Sinne des § 2 Abs. 1 des Tarifvertragsgesetzes.

(...)

§ 4
Zweck und Aufgaben des Verbandes

  1. Der Zweck des Verbandes ist die Wahrung der gemeinsamen Interessen seiner Mitglieder als Arbeitgeber*innen gegenüber deren Arbeitnehmer*innen oder bestimmten Gruppen der Arbeitnehmer*innen.
  2. Der Verband verfolgt diesen Zweck insbesondere durch Abschluss von Tarifverträgen und anderen Vereinbarungen im Auftrag seiner Mitglieder, die der Ausgestaltung der Arbeitsverhältnisse zwischen den Mitgliedern und deren Arbeitnehmer*innen oder be- stimmten Gruppen der Arbeitnehmer*innen dienen.
  3. Der Verband berät und unterstützt seine Mitglieder in allen arbeits- und so- zialrechtlichen Fragen und vermittelt den Erfahrungsaustausch auf diesen Gebieten.
  4. Bei den in § 5 Buchst. a) bis d) genannten Mitgliedern berät und unterstützt der Verband auch in dienstrechtlichen Fragen.

 

 (...)

Unsere vollständige Satzung steht Ihnen hier zum Download bereit:

   2021-11-19_Satzung_Lesefassung_KAV-Bremen.pdf