Die Satzung des KAV Bremen
Auszug
aus der Satzung
des „Kommunalen Arbeitgeberverbandes Bremen“
vom 19.12.1991
in der geänderten Fassung vom 28. Juli 2023
I.
Allgemeine Bestimmungen
§ 1
Name und Sitz
Der Verband führt die Bezeichnung "Kommunaler Arbeitgeberverband Bremen", abgekürzt "KAV Bremen".
Er hat seinen Sitz in Bremen.
§ 2
Rechtsform
Der Verband ist ein in das Vereinsregister des Amtsgerichts Bremen eingetragener rechtsfähiger Verein des privaten Rechts. Er ist eine Vereinigung von Arbeitgeber*innen im Sinne des § 2 Abs. 1 des Tarifvertragsgesetzes.
(...)
§ 4
Zweck und Aufgaben des Verbandes
- Der Zweck des Verbandes ist die Wahrung der gemeinsamen Interessen seiner Mitglieder als Arbeitgeber*innen gegenüber deren Arbeitnehmer*innen oder bestimmten Gruppen der Arbeitnehmer*innen.
- Der Verband verfolgt diesen Zweck insbesondere durch Abschluss von Tarifverträgen und anderen Vereinbarungen im Auftrag seiner Mitglieder, die der Ausgestaltung der Arbeitsverhältnisse zwischen den Mitgliedern und deren Arbeitnehmer*innen oder bestimmten Gruppen der Arbeitnehmer*innen dienen.
- Der Verband berät und unterstützt seine Mitglieder in allen arbeits- und so- zialrechtlichen Fragen und vermittelt den Erfahrungsaustausch auf diesen Gebieten.
- Bei den in § 5 Buchst. a) bis d) genannten Mitgliedern berät und unterstützt der Verband auch in dienstrechtlichen Fragen.
(...)
Unsere vollständige Satzung steht Ihnen hier zum Download bereit:
2023-07-28_Satzung_Lesefassung_KAV-Bremen.pdf