Aktuelles

17.12.2020

Verlängerung der Regelungen zur Kurzarbeit im kommunalen öffentlichen Dienst

 

Sicherung der Beschäftigungsverhältnisse und Einkommen der Beschäftigten sowie Fortbestand der kommunalen Einrichtungen und Betriebe/Laufzeit des TV COVID bis 31. Dezember 2021 verlängert/Sonderregelungen für kommunale Flughäfen


Berlin. Im Rahmen der Tarifeinigung im kommunalen öffentlichen Dienst vom 25. Oktober 2020 hatten sich die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) und die Gewerkschaften ver.di und dbb beamtenbund und tarifunion auf eine Verlängerung der Regelungen zur Kurzarbeit im kommunalen öffentlichen Dienst verständigt. Der Tarifvertrag zur Regelung der Kurzarbeit im öffentlichen Dienst (TV COVID) vom 30. März 2020 wird damit bis zum 31. Dezember 2021 verlängert.

Dazu VKA-Präsident und Verhandlungsführer Ulrich Mädge: „Ich bin froh, dass wir mit den Gewerkschaften noch in diesem Jahr den rechtlichen Rahmen zur Fortführung der Kurzarbeiterregelung verlängern konnten. Die Beschäftigten wie auch die kommunalen Arbeitgeber im öffentlichen Dienst sind damit wie bisher auf Basis des Tarifvertrags zur Kurzarbeit abgesichert.“

Vom TV COVID können insbesondere die kommunalen Einrichtungen und Betriebe, wie beispielsweise Flughäfen, Theater, Museen, Bäder, Kultur- und Sporteinrichtungen Gebrauch machen. Insbesondere für den Bereich der Flughäfen gilt weiterhin der grundsätzliche Vorrang der bestehenden Betriebsvereinbarungen zur Kurzarbeit und der dort enthaltenen Regelungen.

Mädge erwartet nun auch einen schnellen Abschluss der Redaktionsverhandlungen mit den Gewerkschaften zur Umsetzung der Tarifeinigung vom 25. Oktober 2020: „Leider haben wir uns mit den Gewerkschaften noch nicht auf eine finale Fassung der erforderlichen (Änderungs-)Tarifverträge einigen können. Daher war es umso wichtiger, bei der Fortführung des TV COVID Nägel mit Köpfen zu machen.“

Presseinformation der VKA vom 16. Dezember 2020


« Zurück zur Übersicht