Forderungen der Gewerkschaften dürfen kommunale Arbeitgeber nicht überlasten/Finanziell angespannte Situation in den Kommunen/Sozialpartner sind eine Verantwortungsgemeinschaft
Berlin. Im Januar 2023 beginnen die Tarifverhandlungen für die Beschäftigten im kommunalen öffentlichen Dienst, die zwischen der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), dem Bund und den Gewerkschaften ver.di und dbb beamtenbund und tarifunion geführt werden. Am 11. Oktober 2022 wollen die Gewerkschaften ihr Forderungspaket für die Tarifrunde beschließen.
Karin Welge, Präsidentin und Verhandlungsführerin der VKA, erklärt dazu: „Die Kommunen, kommunalen Krankenhäuser, die Sparkassen und die weiteren kommunalen Unternehmen stehen infolge der Auswirkungen der Corona-Pandemie sowie des Ukrainekrieges unter enormen finanziellen Druck. Die Unsicherheiten sind groß, allein schon aufgrund der durch den russischen Krieg verursachten Teuerungen. Die Beschäftigten und die kommunalen Arbeitgeber sind von der Inflation gleichermaßen betroffen. Es ist daher zwingend, dass die Tarifvertragsparteien in der anstehenden Tarifrunde an einem Strang ziehen, um diese Krise zu bewältigen. Wir stehen vor der Bewältigung einer Vielzahl an Herausforderungen, die es so konzentriert bislang nicht gegeben hat. Daher appellieren wir an die Gewerkschaften, bei ihrer Forderungsfindung maßvoll zu sein und die schwierige Situation der kommunalen Arbeitgeber angemessen zu berücksichtigen.“
Die Corona-Pandemie hatte bei den Kommunen und kommunalen Arbeitgebern Einbußen bei den Einnahmen und den Gewerbesteuern aufgrund behördlich angeordneter Schließungen bzw. betriebseinschränkender Vorgaben zur Folge. Im Zuge des Ukrainekrieges stehen die Kommunen zudem weiterhin vor der Herausforderung, viele Flüchtlinge aufzunehmen und zu unterstützen, beispielsweise durch die Bereitstellung von Unterkünften. Unklar ist bislang, wie sich die aktuell bestehende Inflation weiterentwickeln wird. Sie hat jedoch auch für die kommunalen Haushalte und kommunalen Unternehmen weitreichende Kostensteigerungen zur Folge. Viele Kommunen und kommunale Einrichtungen haben bereits unabhängig hiervon erhebliche Altschulden. Zudem beläuft sich der Investitionsrückstand der Kommunen auf rund 159 Milliarden Euro.
„Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) gilt auch bei den Gewerkschaften als ‚Leitwährung‘“, so Karin Welge weiter. Die durch Tarifverträge geregelten Arbeitsbedingungen sind in der Regel besser als die Arbeitsbedingungen in Jobs ohne Tarifvertrag. Dank der hohen Tarifbindung können Beschäftigte in den verschiedenen Bereichen des öffentlichen Dienstes auf eine geregelte Arbeitszeit, eine faire Bezahlung und tarifvertraglich geregelte Arbeitsbedingungen zählen. Dazu bietet der TVöD die Möglichkeit, Kita-Zuschüsse, Fahrtkostenzuschüsse für den ÖPNV und Maßnahmen zur Gesundheitsförderung zu gewähren. Die Beschäftigten profitieren zudem nicht nur von sicheren Einkommen, sondern auch von einer tarifvertraglich geregelten betrieblichen Altersversorgung, also einer Betriebsrente, und, wie auch die Corona-Krise gezeigt hat, sicheren Arbeitsplätzen. Karin Welge: „An diesen Vorzügen des TVöD werden auch die Auswirkungen des Ukrainekrieges nichts ändern. Dass das so bleibt, wird die gemeinsame Aufgabe der Sozialpartner in der kommenden Tarifrunde. Wir sind uns der Leistung der Beschäftigten in diesen besonderen Zeiten bewusst und wollen und werden unserer Aufgabe als Verantwortungsgemeinschaft weiterhin gerecht werden.“ Weitere Informationen zur Tarifrunde finden Sie unter: www.vka.de
Presseinformation der VKA vom 5. Oktober 2022