Erste Annäherung, aber noch kein Ergebnis
Tarifrunde im öffentlichen Dienst: Kommunale Arbeitgeber und Gewerkschaften verhandeln konstruktiv/ Bei zentralen Forderungen liegen Parteien noch weit auseinander/ VKA strebt Ergebnis in dritter Verhandlungsrunde an
Potsdam. In der zweiten Runde der Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen haben sich die Tarifvertragsparteien in einigen Punkten angenähert.
„Was die Forderung nach einer linearen Erhöhung von 6 Prozent für 12 Monate sowie einen Mindestbetrag von 200 Euro betrifft, liegen wir jedoch noch weit auseinander. Gleichwohl gehen wir davon aus, dass wir in der kommenden Runde zu einem Kompromiss finden werden. Die Verhandlungen verliefen bisher insgesamt konstruktiv“, sagt VKA-Präsident Dr. Thomas Böhle.
Die Arbeitgeber verwiesen bereits in der Vergangenheit auf die hochproblematische Haushaltslage zahlreicher Kommunen und öffentlicher Arbeitgeber. Gleichzeitig betonen sie den wachsenden Bedarf an Fach- und Führungskräften, deren Entgeltstruktur dringend zu verbessern sei. „Diese Aspekte müssen im Abschluss berücksichtigt werden“, so Böhle.
Die dritte Verhandlungsrunde wird am 15./16. April 2018, wieder in Potsdam, stattfinden.
(VKA-Presseinformation vom 13. März 2018)
Berlin, den 15. März 2018
5223/2018-SK
Fortsetzung der Tarifrunde 2018 am 12./13. März 2018
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 12./13. März 2018 ist in Potsdam die Tarifrunde 2018 für den öffentlichen Dienst
fortgesetzt worden. In den Verhandlungen kam es hinsichtlich der Hauptforderungen
„Entgelterhöhung“ und „Mindestbetrag“ zu keiner Annäherung. Die Presseerklärung
der VKA ist als Anlage 1 beigefügt.
In dieser Runde haben entsprechend der Verabredung vom Auftakttermin am 26. Februar
2018 die Besonderheiten bei den Sparten Krankenhäuser und Sparkassen eine
besondere Rolle gespielt. Der Vorsitzende des Gruppenausschusses der VKA für
Krankenhäuser sowie Pflege- und Betreuungseinrichtungen, Herr Dr. Tenzer, und der
Vorsitzende des Gruppenausschusses der VKA für Sparkassen, Herr Dr. Schulte, haben
jeweils im sog. Achterkreis zu der jeweiligen wirtschaftlichen Situation in diesen
Sparten Stellung genommen. Entsprechend der Ankündigung in dem Rundschreiben
15/2018 vom 28. Februar 2018 sind die Besonderheiten im Sparkassenbereich in
Form eines „One-Pager“ dargestellt, der als Anlage 2 beigefügt ist. Der „One-Pager“
für den Bereich Krankenhäuser war bereits dem Rundschreiben 15/2018 vom 28. Februar
2018 als Anlage beigefügt.
Herr Dr. Tenzer hat auf die besondere Belastung des Krankenhausbereichs aus vergangenen
Tarifrunden, insbesondere in Folge der neuen Entgeltordnung hingewiesen,
durch die die Krankenhäuser am stärksten belastet sind. Zudem hat Herr Dr. Tenzer
die besondere Situation bei den Krankenhäusern infolge der durch die Grundlohnrate
für das Jahr 2018 von 2,97 Prozent gedeckelte Steigerung der Budgets dargestellt.
Mit den Gewerkschaften wurde vor diesem Hintergrund besprochen, zu den Forderungen
der Einrechnung der Pausenzeiten bei Wechselschichtarbeit sowie der Erhöhung
2
der Zeitzuschläge für Nacht- und Samstagsarbeit bei Wechselschicht- bzw. Schichtarbeit
bei Sicherstellung einer entsprechenden Refinanzierung im Anschluss an diese
Tarifrunde Gespräche zu führen.
Unter dem Vorbehalt der Sicherstellung einer vollständigen Refinanzierung ist zudem
die Aufnahme von zusätzlichen schulischen Ausbildungsverhältnissen bei medizinischen
Hilfsberufen und medizinisch-technischen Berufen in die Ausbildungstarifverträge
als möglich erachtet worden. Da zu dieser Thematik auch im Bereich der Länder
aktuell Verhandlungen geführt werden, liegt es nahe, die Verhandlungen gemeinsam
mit der TdL fortzusetzen.
Darüber hinaus ist die Forderung nach einer Erhöhung des Zusatzurlaubs für Wechsel-
/Schichtarbeit erörtert worden. Zu dieser Forderung, die den Krankenhausbereich
ebenfalls in besonderem Maße betrachtet, ist bisher keine abschließende Verständigung
mit den Gewerkschaften erfolgt.
Für die Sparkassen haben Herr Dr. Schulte und Herr Rieckers darauf hingewiesen,
dass die sich aus der anhaltenden Niedrigzinsphase, der ausufernden Regulatorik und
der erheblich niedrigeren Tarifabschlüsse im Bereich der Privatbanken ergebende
Wettbewerbssituation Berücksichtigung finden müsse. Die Vertreter der Gewerkschaften
haben dies unter Hinweis auf vom Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes
(DSGV) veröffentlichte äußerst positiven Bilanzdaten bei den Sparkassen anlässlich
der Bilanzpressekonferenz des DSGV vom 7. März 2018, zurückgewiesen.
In einem kurzen Gespräch mit den Gewerkschaften am Rande der Verhandlungen, an
dem auf Seiten der VKA insbesondere der Vorsitzende des Gruppenausschusses der
VKA für Versorgungsbetriebe, Herr Hasler, und dessen Stellvertreter, Herr Herbst, teilgenommen
haben, wurde mitgeteilt, dass es im Bereich des TV-V keine über die zu
treffende Vereinbarung zum TVöD hinausgehenden finanziellen Belastungen geben
dürfe.
Die Verhandlungen werden im kleinen Kreis am 15. April 2018 um 13.00 Uhr fortgesetzt.
Die Mitgliederversammlung, das Präsidium sowie die Geschäftsführerkonferenz
der VKA sind am 15. April 2018, um 17.00 Uhr, zu einer weiteren gemeinsamen Sitzung
in Potsdam eingeladen. Die Verhandlungen werden am 16. April 2018 fortgesetzt.
Ein Endzeitpunkt ist derzeit nicht absehbar.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Klapproth
Hauptgeschäftsführer
2 Anlagen
Presseinformation vom 13. März 2018
Erste Annäherung, aber noch kein Ergebnis
Tarifrunde im öffentlichen Dienst: Kommunale Arbeitgeber und Gewerkschaften verhandeln
konstruktiv/ Bei zentralen Forderungen liegen Parteien noch weit auseinander/ VKA strebt Ergebnis
in dritter Verhandlungsrunde an
Potsdam. In der zweiten Runde der Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst von Bund
und Kommunen haben sich die Tarifvertragsparteien in einigen Punkten angenähert.
„Was die Forderung nach einer linearen Erhöhung von 6 Prozent für 12 Monate sowie einen
Mindestbetrag von 200 Euro betrifft, liegen wir jedoch noch weit auseinander. Gleichwohl gehen
wir davon aus, dass wir in der kommenden Runde zu einem Kompromiss finden werden.
Die Verhandlungen verliefen bisher insgesamt konstruktiv“, sagt VKA-Präsident Dr. Thomas
Böhle.
Die Arbeitgeber verwiesen bereits in der Vergangenheit auf die hochproblematische Haushaltslage
zahlreicher Kommunen und öffentlicher Arbeitgeber. Gleichzeitig betonen sie den
wachsenden Bedarf an Fach- und Führungskräften, deren Entgeltstruktur dringend zu verbessern
sei. „Diese Aspekte müssen im Abschluss berücksichtigt werden“, so Böhle.
Die dritte Verhandlungsrunde wird am 15./16. April 2018, wieder in Potsdam, stattfinden.
Die Pressemappe der VKA zur Tarifrunde finden Sie hier.
Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) ist der tarifpolitische und arbeitsrechtliche Dachverband
der kommunalen Verwaltungen und Betriebe in Deutschland. Die Tarifverträge der VKA gelten für rund
zwei Millionen Beschäftigte des kommunalen öffentlichen Dienstes. Hierzu gehören Verwaltungen, Krankenhäuser
und Pflegeeinrichtungen, Sparkassen, Ver- und Entsorgungsbetriebe sowie Nahverkehrsunternehmen und
Flughäfen. Weitere Informationen: www.tarifrunde.vka.de und www.vka.de
Pressekontakt: Daniela Wegner
Telefon: (030) 209 699 461, mobil: (0160) 941 218 50
E-Mail: daniela.wegner@vka.de Internet: www.tarifrunde.vka.de / www.vka.de
R 20/2018 - Anlage 1
Sparkassen
Für die Sparkassen wäre die Belastung bei Erfüllung der Gewerkschaftsforderungen besonders
hoch. Die Sparkassen sind weiterhin schwierigen Rahmenbedingungen ausgesetzt. Darauf
reagieren sie seit einigen Jahren mit Umstrukturierungen, wie z.B. Filialschließungen und
Fusionen, aber auch mit unpopulären Gebührenerhöhungen.
Geringe Gewinnmargen entstehen infolge der
anhaltenden Niedrigzinsphase, die das Geschäftsmodell
der Sparkassen grundlegend in
Frage stellt. Der Zinsüberschuss ist 2017 erneut
gesunken. Die Gewinnmargen werden
aber auch durch kostentreibende, immer höhere
Anforderungen einer ausufernden Regulatorik
gedrückt. Der öffentliche Auftrag
verlangt von den Sparkassen eine flächendeckende
Versorgung mit Finanzdienstleistungen,
die zum Teil nicht mehr dem veränderten
Kundenverhalten (z.B. Online-Banking) entspricht.
Die Zahl der Sparkassenmitarbeiter verringert
sich stetig, in den letzten beiden Jahren jeweils
um rund 4 %. Absolut sind im Jahr 2017 etwa
8.600 Stellen weggefallen. Der Personalabbau
wird sich in den nächsten Jahren fortsetzen und
womöglich noch verstärken. Die Zahl der Sparkassen
verringerte sich von 413 auf 386 (Januar
2018). Die Anzahl der mitarbeiterbesetzten
Geschäftsstellen reduzierte sich ebenfalls erheblich.
Keine Nachteile im Wettbewerb
Die schwierigen Rahmenbedingungen für die Finanzwirtschaft
aufgrund der europäischen Niedrigzinspolitik
hat namentlich die Gewerkschaft ver.di
bei den Tarifabschlüssen der Privatbanken, aber
auch bei der Versicherungswirtschaft anerkannt
und berücksichtigt. Während für die Sparkassen
2016 Tarifsteigerungen von 4,75 % vereinbart
wurden, hat ver.di im vergleichbaren Zeitraum für
die Privatbanken 2,6 % und für die Versicherer
3,7 % vereinbart. Mit den Genossenschaftsbanken
hat der DBV eine Steigerung von 2,7 % vereinbart.
Bei den Sparkassen lässt ver.di den Hinweis auf
die schwierigen Rahmenbedingungen nicht gelten
und fordert fast 7 % Gehaltssteigerungen. Das
brächte für die Sparkassen enorme Wettbewerbsnachteile.
-5,0%
-4,0%
-3,0%
-2,0%
-1,0%
0,0%
200.000
210.000
220.000
230.000
240.000
250.000
260.000 Mitarbeiter insgesamt
Anzahl Mitarbeiter Veränderung gg. Vj
1,6%
1,7%
1,8%
1,9%
2,0%
2,1%
2,2%
2,3%
20,0
21,0
22,0
23,0
24,0
2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017
Zinsüberschuss und Zinsspanne
Zinsüberschuss (in Mrd. Euro) Zinsspanne
-8,0%
-6,0%
-4,0%
-2,0%
0,0%
0
5.000
10.000
15.000
Mitarbeiterbesetzte
Geschäftsstellen
mitarbeiterbesetzte Geschäftsstellen
Veränderung gg. Vj