Aktuelles

13.03.2018

Tarifrunde 2018 - Fortsetzung am 12./13. März 2018

 

Erste Annäherung, aber noch kein Ergebnis

Tarifrunde im öffentlichen Dienst: Kommunale Arbeitgeber und Gewerkschaften verhandeln konstruktiv/ Bei zentralen Forderungen liegen Parteien noch weit auseinander/ VKA strebt Ergebnis in dritter Verhandlungsrunde an

Potsdam. In der zweiten Runde der Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen haben sich die Tarifvertragsparteien in einigen Punkten angenähert.

„Was die Forderung nach einer linearen Erhöhung von 6 Prozent für 12 Monate sowie einen Mindestbetrag von 200 Euro betrifft, liegen wir jedoch noch weit auseinander. Gleichwohl gehen wir davon aus, dass wir in der kommenden Runde zu einem Kompromiss finden werden. Die Verhandlungen verliefen bisher insgesamt konstruktiv“, sagt VKA-Präsident Dr. Thomas Böhle.

Die Arbeitgeber verwiesen bereits in der Vergangenheit auf die hochproblematische Haushaltslage zahlreicher Kommunen und öffentlicher Arbeitgeber. Gleichzeitig betonen sie den wachsenden Bedarf an Fach- und Führungskräften, deren Entgeltstruktur dringend zu verbessern sei. „Diese Aspekte müssen im Abschluss berücksichtigt werden“, so Böhle.

Die dritte Verhandlungsrunde wird am 15./16. April 2018, wieder in Potsdam, stattfinden.

 

(VKA-Presseinformation vom 13. März 2018)

 

 

Berlin, den 15. März 2018

5223/2018-SK

Fortsetzung der Tarifrunde 2018 am 12./13. März 2018

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 12./13. März 2018 ist in Potsdam die Tarifrunde 2018 für den öffentlichen Dienst

fortgesetzt worden. In den Verhandlungen kam es hinsichtlich der Hauptforderungen

„Entgelterhöhung“ und „Mindestbetrag“ zu keiner Annäherung. Die Presseerklärung

der VKA ist als Anlage 1 beigefügt.

In dieser Runde haben entsprechend der Verabredung vom Auftakttermin am 26. Februar

2018 die Besonderheiten bei den Sparten Krankenhäuser und Sparkassen eine

besondere Rolle gespielt. Der Vorsitzende des Gruppenausschusses der VKA für

Krankenhäuser sowie Pflege- und Betreuungseinrichtungen, Herr Dr. Tenzer, und der

Vorsitzende des Gruppenausschusses der VKA für Sparkassen, Herr Dr. Schulte, haben

jeweils im sog. Achterkreis zu der jeweiligen wirtschaftlichen Situation in diesen

Sparten Stellung genommen. Entsprechend der Ankündigung in dem Rundschreiben

15/2018 vom 28. Februar 2018 sind die Besonderheiten im Sparkassenbereich in

Form eines „One-Pager“ dargestellt, der als Anlage 2 beigefügt ist. Der „One-Pager“

für den Bereich Krankenhäuser war bereits dem Rundschreiben 15/2018 vom 28. Februar

2018 als Anlage beigefügt.

Herr Dr. Tenzer hat auf die besondere Belastung des Krankenhausbereichs aus vergangenen

Tarifrunden, insbesondere in Folge der neuen Entgeltordnung hingewiesen,

durch die die Krankenhäuser am stärksten belastet sind. Zudem hat Herr Dr. Tenzer

die besondere Situation bei den Krankenhäusern infolge der durch die Grundlohnrate

für das Jahr 2018 von 2,97 Prozent gedeckelte Steigerung der Budgets dargestellt.

Mit den Gewerkschaften wurde vor diesem Hintergrund besprochen, zu den Forderungen

der Einrechnung der Pausenzeiten bei Wechselschichtarbeit sowie der Erhöhung

2

der Zeitzuschläge für Nacht- und Samstagsarbeit bei Wechselschicht- bzw. Schichtarbeit

bei Sicherstellung einer entsprechenden Refinanzierung im Anschluss an diese

Tarifrunde Gespräche zu führen.

Unter dem Vorbehalt der Sicherstellung einer vollständigen Refinanzierung ist zudem

die Aufnahme von zusätzlichen schulischen Ausbildungsverhältnissen bei medizinischen

Hilfsberufen und medizinisch-technischen Berufen in die Ausbildungstarifverträge

als möglich erachtet worden. Da zu dieser Thematik auch im Bereich der Länder

aktuell Verhandlungen geführt werden, liegt es nahe, die Verhandlungen gemeinsam

mit der TdL fortzusetzen.

Darüber hinaus ist die Forderung nach einer Erhöhung des Zusatzurlaubs für Wechsel-

/Schichtarbeit erörtert worden. Zu dieser Forderung, die den Krankenhausbereich

ebenfalls in besonderem Maße betrachtet, ist bisher keine abschließende Verständigung

mit den Gewerkschaften erfolgt.

Für die Sparkassen haben Herr Dr. Schulte und Herr Rieckers darauf hingewiesen,

dass die sich aus der anhaltenden Niedrigzinsphase, der ausufernden Regulatorik und

der erheblich niedrigeren Tarifabschlüsse im Bereich der Privatbanken ergebende

Wettbewerbssituation Berücksichtigung finden müsse. Die Vertreter der Gewerkschaften

haben dies unter Hinweis auf vom Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes

(DSGV) veröffentlichte äußerst positiven Bilanzdaten bei den Sparkassen anlässlich

der Bilanzpressekonferenz des DSGV vom 7. März 2018, zurückgewiesen.

In einem kurzen Gespräch mit den Gewerkschaften am Rande der Verhandlungen, an

dem auf Seiten der VKA insbesondere der Vorsitzende des Gruppenausschusses der

VKA für Versorgungsbetriebe, Herr Hasler, und dessen Stellvertreter, Herr Herbst, teilgenommen

haben, wurde mitgeteilt, dass es im Bereich des TV-V keine über die zu

treffende Vereinbarung zum TVöD hinausgehenden finanziellen Belastungen geben

dürfe.

Die Verhandlungen werden im kleinen Kreis am 15. April 2018 um 13.00 Uhr fortgesetzt.

Die Mitgliederversammlung, das Präsidium sowie die Geschäftsführerkonferenz

der VKA sind am 15. April 2018, um 17.00 Uhr, zu einer weiteren gemeinsamen Sitzung

in Potsdam eingeladen. Die Verhandlungen werden am 16. April 2018 fortgesetzt.

Ein Endzeitpunkt ist derzeit nicht absehbar.

Mit freundlichen Grüßen

Klaus Klapproth

Hauptgeschäftsführer

2 Anlagen

Presseinformation vom 13. März 2018

Erste Annäherung, aber noch kein Ergebnis

Tarifrunde im öffentlichen Dienst: Kommunale Arbeitgeber und Gewerkschaften verhandeln

konstruktiv/ Bei zentralen Forderungen liegen Parteien noch weit auseinander/ VKA strebt Ergebnis

in dritter Verhandlungsrunde an

  

Potsdam. In der zweiten Runde der Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst von Bund

und Kommunen haben sich die Tarifvertragsparteien in einigen Punkten angenähert.

„Was die Forderung nach einer linearen Erhöhung von 6 Prozent für 12 Monate sowie einen

Mindestbetrag von 200 Euro betrifft, liegen wir jedoch noch weit auseinander. Gleichwohl gehen

wir davon aus, dass wir in der kommenden Runde zu einem Kompromiss finden werden.

Die Verhandlungen verliefen bisher insgesamt konstruktiv“, sagt VKA-Präsident Dr. Thomas

Böhle.

Die Arbeitgeber verwiesen bereits in der Vergangenheit auf die hochproblematische Haushaltslage

zahlreicher Kommunen und öffentlicher Arbeitgeber. Gleichzeitig betonen sie den

wachsenden Bedarf an Fach- und Führungskräften, deren Entgeltstruktur dringend zu verbessern

sei. „Diese Aspekte müssen im Abschluss berücksichtigt werden“, so Böhle.

Die dritte Verhandlungsrunde wird am 15./16. April 2018, wieder in Potsdam, stattfinden.

Die Pressemappe der VKA zur Tarifrunde finden Sie hier.

Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) ist der tarifpolitische und arbeitsrechtliche Dachverband

der kommunalen Verwaltungen und Betriebe in Deutschland. Die Tarifverträge der VKA gelten für rund

zwei Millionen Beschäftigte des kommunalen öffentlichen Dienstes. Hierzu gehören Verwaltungen, Krankenhäuser

und Pflegeeinrichtungen, Sparkassen, Ver- und Entsorgungsbetriebe sowie Nahverkehrsunternehmen und

Flughäfen. Weitere Informationen: www.tarifrunde.vka.de und www.vka.de

  

Pressekontakt: Daniela Wegner

Telefon: (030) 209 699 461, mobil: (0160) 941 218 50

E-Mail: daniela.wegner@vka.de Internet: www.tarifrunde.vka.de / www.vka.de

R 20/2018 - Anlage 1

Sparkassen

Für die Sparkassen wäre die Belastung bei Erfüllung der Gewerkschaftsforderungen besonders

hoch. Die Sparkassen sind weiterhin schwierigen Rahmenbedingungen ausgesetzt. Darauf

reagieren sie seit einigen Jahren mit Umstrukturierungen, wie z.B. Filialschließungen und

Fusionen, aber auch mit unpopulären Gebührenerhöhungen.

Geringe Gewinnmargen entstehen infolge der

  

anhaltenden Niedrigzinsphase, die das Geschäftsmodell

der Sparkassen grundlegend in

Frage stellt. Der Zinsüberschuss ist 2017 erneut

gesunken. Die Gewinnmargen werden

aber auch durch kostentreibende, immer höhere

Anforderungen einer ausufernden Regulatorik

gedrückt. Der öffentliche Auftrag

verlangt von den Sparkassen eine flächendeckende

Versorgung mit Finanzdienstleistungen,

die zum Teil nicht mehr dem veränderten

Kundenverhalten (z.B. Online-Banking) entspricht.

Die Zahl der Sparkassenmitarbeiter verringert

sich stetig, in den letzten beiden Jahren jeweils

um rund 4 %. Absolut sind im Jahr 2017 etwa

8.600 Stellen weggefallen. Der Personalabbau

wird sich in den nächsten Jahren fortsetzen und

womöglich noch verstärken. Die Zahl der Sparkassen

verringerte sich von 413 auf 386 (Januar

2018). Die Anzahl der mitarbeiterbesetzten

Geschäftsstellen reduzierte sich ebenfalls erheblich.

Keine Nachteile im Wettbewerb

Die schwierigen Rahmenbedingungen für die Finanzwirtschaft

aufgrund der europäischen Niedrigzinspolitik

hat namentlich die Gewerkschaft ver.di

bei den Tarifabschlüssen der Privatbanken, aber

auch bei der Versicherungswirtschaft anerkannt

und berücksichtigt. Während für die Sparkassen

2016 Tarifsteigerungen von 4,75 % vereinbart

wurden, hat ver.di im vergleichbaren Zeitraum für

die Privatbanken 2,6 % und für die Versicherer

3,7 % vereinbart. Mit den Genossenschaftsbanken

hat der DBV eine Steigerung von 2,7 % vereinbart.

Bei den Sparkassen lässt ver.di den Hinweis auf

die schwierigen Rahmenbedingungen nicht gelten

und fordert fast 7 % Gehaltssteigerungen. Das

brächte für die Sparkassen enorme Wettbewerbsnachteile.

-5,0%

-4,0%

-3,0%

-2,0%

-1,0%

0,0%

200.000

210.000

220.000

230.000

240.000

250.000

260.000 Mitarbeiter insgesamt

Anzahl Mitarbeiter Veränderung gg. Vj

1,6%

1,7%

1,8%

1,9%

2,0%

2,1%

2,2%

2,3%

20,0

21,0

22,0

23,0

24,0

2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017

Zinsüberschuss und Zinsspanne

Zinsüberschuss (in Mrd. Euro) Zinsspanne

-8,0%

-6,0%

-4,0%

-2,0%

0,0%

0

5.000

10.000

15.000

Mitarbeiterbesetzte

Geschäftsstellen

mitarbeiterbesetzte Geschäftsstellen

Veränderung gg. Vj


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