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21.04.2021

Kommunaler öffentlicher Dienst warnt vor Mehrkosten im Zuge der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie

 

Sicherheit der Beschäftigten im öffentlichen Dienst ist gewährleistet/Kommunale Arbeitgeber gehen mit gutem Beispiel beim Infektionsschutz am Arbeitsplatz voran/Kritik an enormer Kostenbelastung der Arbeitgeber

Berlin. Mit der gestern in Kraft getretenen neuen Corona-Arbeitsschutzverordnung sind die kommunalen Arbeitgeber nunmehr verpflichtet, ihrer Belegschaft einmal pro Woche Corona-Tests anzubieten. Mit der heute vom Bundeskabinett beschlossenen nochmaligen Änderung der Corona-Arbeitsschutzverordnung werden die Arbeitgeber verpflichtet, zwei Tests pro Woche anzubieten. Dies war bisher nur bei Berufen mit hohem Infektionsrisiko gefordert. Die kommunalen Arbeitgeber setzten sich seit Beginn der Pandemie dafür ein, Rahmenbedingungen für eine effektive Senkung des Infektionsrisikos zu schaffen und damit einen signifikanten Beitrag gegen die Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 zu leisten. Dabei bestanden diese betrieblichen Rahmenbedingungen auch in den vergangenen Monaten häufig bereits, bevor hierzu gesetzliche Regelungen erlassen wurden. Hinsichtlich der nun geregelten Testpflicht müssen die erheblichen Kosten kritisiert werden, die hierdurch auf die Arbeitgeber abgewälzt werden.

Dazu Niklas Benrath, Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA): „Der kommunale öffentliche Dienst bietet seinen Beschäftigten einen sicheren Arbeitsplatz. Wo es möglich ist, arbeiten die Beschäftigten im Homeoffice, und das bereits bevor es hierzu die Angebotspflicht durch die Corona-Arbeitsschutzverordnung gab. Auch bei den Beschäftigten, die wegen ihres Dienstes am Menschen oder aufgrund von Service- und Wartungsarbeiten vor Ort sein müssen, steht der Infektions- und Gesundheitsschutz an erster Stelle. Unsere Arbeitgeber haben bereits flächendeckend im ersten Jahr der Pandemie Konzepte zur Arbeitsorganisation und Hygieneregelungen vor Ort umgesetzt. Diese wurden um Testmöglichkeiten für die Beschäftigten vor Ort ergänzt. Dass der Bund auf die steigenden Inzidenzzahlen reagiert, befürworten wir grundsätzlich und unterstützen alle zielorientierten Bemühungen zu einer raschen Bekämpfung der Pandemie. Wir warnen jedoch ausdrücklich vor einer Explosion der Kosten für die ohnehin finanziell stark belasteten kommunalen Arbeitgeber durch die Verabschiedung weiterer Maßnahmen zum Infektionsschutz und fordern eine Kostenkompensation durch Bund und Länder.“

Das Bundesarbeitsministerium hatte die Kostenbelastung für Arbeitgeber selbst mit 3,9 Milliarden Euro veranschlagt; andere Schätzungen gehen von einem Vielfachen aus. „Aufgrund ausbleibender Einnahmen sowohl bei den Gewerbesteuern als auch durch das eingebrochene Geschäft im Nahverkehr, bei den Flughäfen und zahlreichen kommunalen Einrichtungen ist die finanzielle Lage bei den kommunalen Arbeitgebern zum Teil dramatisch“, so Niklas Benrath weiter. „Wir fordern daher die Bundesregierung zu einem entschlossenen Umgang bei der Bewältigung der Corona-Pandemie auf. Das bedeutet aber auch, den kommunalen Arbeitgebern keine weiteren bürokratischen und finanziellen Bürden aufzulegen und die entstehenden Kosten zumindest anteilig zu kompensieren.“

Presseinformation der VKA vom 21. April 2021


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