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01.04.2022

Kommunale Arbeitgeber kritisieren Informationskampagne des Marburger Bundes

 

 Bundes Marburger Bund verbreitet falsche und verzerrende Informationen zum Angebot der VKA im Zuge der Tarifverhandlungen/VKA setzt auf sachlichen und respektvollen Umgang der Sozialpartner und strebt Lösung am Verhandlungstisch an

Berlin. Im Nachgang zum gestrigen Arbeitskampf, zu dem die Gewerkschaft Marburger Bund anlässlich der Tarifverhandlungen mit der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) nach vier Tarifverhandlungsrunden sowie zwei Sondierungsgesprächen aufgerufen hat, zeigen sich die kommunalen Arbeitgeber auch im Hinblick auf die Informationspolitik der Gewerkschaft gegenüber den Ärztinnen und Ärzten irritiert. 

Dazu Wolfgang Heyl, Verhandlungsführer der VKA und Vorsitzender des Gruppenausschusses der VKA für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen: „Vermehrt hat uns aus unserer Mitgliedschaft der Hinweis erreicht, dass ein Großteil der von der diesjährigen Tarifrunde betroffenen Ärzteschaft gar nicht weiß, worum es bei den Verhandlungen eigentlich geht. Dazu kommt die Desinformationspolitik der Gewerkschaft Marburger Bund, die auch die Öffentlichkeit glauben machen will, die kommunalen Arbeitgeber würden der Ärzteschaft bewusst eine Schlechterstellung im Zuge der Tarifverhandlungen zumuten wollen. Diese Aussagen sind problematisch und haben nichts mit dem bisherigen Verhandlungsverlauf zu tun.“

Wolfgang Heyl: „Der Marburger Bund behauptet, dass die Ärztinnen und Ärzte statt bisher vier nach Vorstellung der VKA sieben Bereitschaftsdienste pro Monat leisten sollen. Das ist schlicht falsch. Unser im Dezember 2021 abgegebenes Angebot hat die aktuell geltende Regelung, nach der im Durchschnitt nur bis zu vier Bereitschaftsdienste pro Monat zu leisten sind, überhaupt nicht angetastet. Über diese vier Dienste hinausgehende Bereitschaftsdienste sollen wie bisher nur geleistet werden, wenn andernfalls eine Gefährdung der Patientensicherheit droht. Mit unserem Angebot haben wir lediglich eine zusätzliche Haltelinie angeboten, wonach mehr als sieben Dienste nur mit Zustimmung des Arztes bzw. der Ärztin möglich gewesen wären. Nochmals: die aktuelle Begrenzung auf vier Bereitschaftsdienste haben wir überhaupt nicht berührt und diese deshalb auch nicht aufgeweicht.“

Zugleich kursiert die Fehlinformation, die Ärztinnen und Ärzte an den kommunalen Kliniken hätten bisher keinen Anspruch auf freie Wochenenden. Auch das ist falsch: „Mit diesem Missverständnis möchte ich hier ein für alle Mal aufräumen! Nach den aktuellen Regelungen haben die Ärztinnen und Ärzte an mindestens zwei Wochenenden pro Monat keine Arbeitsleistung zu erbringen“, erläutert Wolfgang Heyl. „Hier geht es in den aktuellen Verhandlungen insbesondere um die Berechnungszeiträume. Wir kommen als kommunale Arbeitgeber gar nicht auf die Idee, den Ärztinnen und Ärzten den bereits 2019 geregelten Anspruch auf freie Wochenenden zu versagen. Aber auch hier braucht es Regelungen, bei denen die Patientensicherheit jederzeit gewährleistet ist und mit denen die Krankenhäuser ihrem Versorgungsauftrag gerecht werden können.“

Die VKA spricht sich dafür aus, weiterhin eine für beide Seiten tragfähige Lösung am Verhandlungstisch herbeizuführen. Wolfgang Heyl bekräftigt: „Dabei setzen wir auf Sachlichkeit und einen respektvollen Umgang zwischen den Sozialpartnern. Wir fordern den Marburger Bund auf, möglichst schnell an den Verhandlungstisch zurückzukehren. Es gibt keinen Grund, die Verhandlungen zu verzögern.“

Weitere Informationen zur Tarifrunde finden Sie unter: www.tarifrunde-aerzte.vka.de


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