Aktuelles

08.04.2003

Unterschiedliche kinderbezogene Leistungen für Angestellte und Beamte mit mehr als zwei Kindern

Zu den unterschiedlichen kinderbezogenen Leistungen für Angestellte und Beamte mit mehr als zwei Kindern hat das Bundesarbeitsgericht Stellung genommen. Danach besteht keine Stelle, die in der Lage wäre, die kinderbezogenen Leistungen einheitlich zu regeln (weiter).
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