Aktuelles
13.06.2003
Schadensersatz wegen Verlustes einer Anwartschaft auf eine betriebliche Altersversorgung nach gerichtlicher Auflösung des Arbeitsverhältnisses
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass ein Schadensersatzanspruch wegen des Verlustes einer Anwartschaft auf eine betriebliche Altersversorgung unter bestimmten Umständen bei einer gerichtlichen Auflösung des Arbeitsverhältnisses nicht besteht. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der
Pressemitteilung des BAG.<§§§A>
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