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12.01.2011

Rückzahlung überzahlter Vergütung - treuwidrige Berufung auf Ausschlussfrist

Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 13. Oktober 2010 - Az.: 5 AZR 648/09 - festgestellt, dass die Berufung des Arbeitnehmers auf den Verfall des Anspruchs auf Rückzahlung überzahlter Vergütung aufgrund tariflicher Ausschlussfristen rechtsmissbräuchlich ist, wenn der Arbeitnehmer in Kenntnis des Irrtums des Arbeitgebers diesem Informationen vorenthalten hat, die dem Arbeitgeber die Einhaltung der Ausschlussfrist ermöglicht hätten.

 

Sobald aber der Arbeitgeber Kenntnis vom Überzahlungstatbestand erhält, ist der Einwand des Rechtsmissbrauchs nicht mehr möglich und der Arbeitgeber muss innerhalb einer dem jeweiligen Einzelfall angemessenen Frist seinen Rückzahlungsanspruch geltend machen.

 

Zu den näheren Einzelheiten wird auf den anliegenden Urteilstext verwiesen.

 

 

 BAG vom 13.10.2010 - 5 AZR 648-09 - Urteilstext.pdf


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