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18.04.2005

FDP legt Gesetzesentwurf zur Lockerung des arbeitsrechtlichen Verbots wiederholter Befristungen vor

Die FDP-Bundestagsfraktion will das Teilzeit- und Befristungsgesetz so ändern, dass statt einer lebenslangen "Sperre" ein Verbot wiederholter Beschäftigung vor Ablauf von drei Monaten eingeführt wird.  Kettenarbeitsverträge würde durch diese Sperrzeit ausreichend verhindert, heißt es in ihrem Gesetzentwurf zur Lockerung des Verbots wiederholter Befristungen (BT-Drs. 15/5270) vom 13.04.2005.
 
Nach der derzeitigen Regelung ist eine Befristung des Arbeitsverhältnisses ohne sachlichen Grund nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat.
 
Diese Regelung wird von den Liberalen in der Praxis als Einstellungshemmnis gesehen. Beispielsweise könne ein Bewerber auf eine ohne sachlichen Grund befristete Stelle nicht eingestellt werden, wenn er als 16-Jähriger schon einmal bei dem Unternehmen, bei dem die befristete Stelle angeboten wird, gejobbt hat.
 
Gegen das derzeitige absolute Anschlussverbot im Teilzeit- und Befristungsgesetz sprächen auch insbesondere organisatorische Probleme in der betrieblichen Praxis. Da Arbeitgeber ihre Personalunterlagen maximal zehn Jahre aufbewahrten, könnten sie in der Regel heute nicht mehr sagen, wer vor 20 bis 30 Jahren einmal in dem Unternehmen tätig war. Häufig würden Arbeitnehmer zur Aushilfe überhaupt nicht in Personalakten erfasst. Dies schließe eine spätere Identifizierung von Arbeitnehmern, die früher schon einmal beschäftigt waren, aus.

Hier können Sie den Gesetzentwurf der FDP-Fraktion downloaden:  70/71/Bundestagsdrucksache1505270.pdf
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