Aktuelles

09.09.2003

EuGH-Urteil zum Bereitschaftsdienst

Der EuGH hat heute in der Rechtssache Landeshauptstadt Kiel ./. Norbert Jäger folgendes entschieden: Bei einem Bereitschaftsdienst, der an einem vom Arbeitgeber bestimmten Ort geleistet wird, handelt es sich in vollem Umfang um Arbeitszeit, auch wenn der Arzt sich in der Zeit, in der er nicht in Anspruch genommen wird, an der Arbeitsstelle ausruhen darf. Die Pressemitteilung des EuGH können Sie hier entnehmen.
Das vollständige Urteil können Sie hier lesen. EuGH C-151-02.doc
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