Aktuelles

18.02.2003

Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit

Das Bundesarbeitsgericht hat in zwei Entscheidungen am 18. Februar 2003 zur Frage Stellung genommen, ob Bereitschaftsdienste, während deren Dauer Arbeitnehmer in den Räumlichkeiten des Arbeitgebers anwesend sein müssen, insgesamt als Arbeitszeit zu werten seien.
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