Aktuelles

23.12.2004

Aktuelle Änderungen zur Ich-AG

Seit dem 27. November 2004 sind durch das 4. Gesetz zur Änderung des SGB III und anderer Gesetze geänderte Regelungen für die Förderung der Ich-AG in Kraft getreten. Zum Beispiel ist künftig Voraussetzung für die Förderung einer Ich-AG durch die Arbeitsagenturen, dass eine fachkundige Stelle die Tragfähigkeit des Geschäftsvorhabens bestätigt. Damit soll das Risiko des Scheiterns von Ich-AG’ s gemindert werden. 
  
Voraussetzungen im Einzelnen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Weitere Infos gibt es unter www.existenzgruender.de


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