Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, mit dem Arbeitnehmer über geäußerte Teilzeitwünsche zu verhandeln. Dies gilt ...
Weiter ...
Kommunaler Arbeitgeberverband (KAV) Bremen e.V.
Schillerstraße 1
28195 Bremen
Tel: (0421) 361-2572
