Wer kann Mitglied im KAV Bremen werden?
Mitglieder des Kommunalen Arbeitgeberverbandes Bremen e. V. können werden:
- Die Freie Hansestadt Bremen (Land),
- die Stadtgemeinde Bremen,
- die Stadt Bremerhaven,
- Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts,
- sonstige Unternehmen, Vereine und Stiftungen des privaten Rechts.
Die Mitgliedschaft schließt die rechtlich unselbständigen Betriebe, Unternehmen und Einrichtungen sowie alle Verwaltungszweige des Verbandsmitglieds ein. Sie kann auf einzelne Gruppen von Arbeitnehmern beschränkt werden.