Die Mitgliederversammlung
Der Mitgliederversammlung obliegen
- die Wahl der Vorstandsmitglieder und der Mitglieder des Hauptausschusses
- die Einrichtung von Gruppenausschüssen
- die Entscheidung über Einsprüche
- die Beschlussfassung über Änderungen der Satzung
- die Beschlussfassung über die Auflösung des Verbandes sowie die weitere Verwendung seines Vermögens
- die Entscheidung über Anträge des Vorstandes und einzelner Mitglieder
- die Entlastung des Vorstandes
- die Festsetzung von Mitgliedsbeiträgen und Umlagen
- die Bestellung von Rechnungsprüfern